Handelsregistereintrag

Autor: H. O. Hani


Updated: 26.09.2023

Welche wissenswerten Informationen enthält ein Handelsregistereintrag?

Egal ob, OHG, Einzelunternehmen, AG, GmbH, KG etc..., alle Rechtsformen müssen obligatorisch Informationen zu ihren Unternehmen im Handelsregister hinterlegen und bereitstellen. Allerdings eine GbR, suchen Sie im Handelsregister ohne Erfolg, da die GbR mit ihrer Eintragung automatisch die Rechtsform einer OHG annimmt. 

Mit der Eintragung in das Handelsregister wird bestätigt, dass ein Handelsgewerbe betrieben wird. Das ist gleich zu Beginn im Handelsgesetzbuch so festgelegt.

Die Rechtsform der Unternehmen legt fest, welche Daten im Handelsregister Eintrag zu finden sind. Grundsätzlich sind diese:

  • Datum der letzten Eintragung 
  • Name des Unternehmens
  • Sitz des Geschäfts
  • inkl. dessen Niederlassung und Zweigniederlassungen
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Eine Aufstellung der vertretungsberechtigten Personen
  • Die aktuelle Rechtsform des Unternehmens
  • Angaben zur Höhe von Grund- oder Stammkapital
  • Eine Aufstellung der Kommanditisten und Mitglieder
  • Informationen über das zuständige Amtsgericht
  • Abteilung A/B
  • Handelsregisternummer
  • Informationen über die Anzahl der Eintragungen
  • Weiterführende Informationen zum Vorstand, bzw. den geschäftsführenden Direktoren des Unternehmens, sowie Informationen zu den persönlich haftenden Gesellschaftern und allen weiteren Personen mit Vertretungsrecht
  • Liste der Personen mit Prokura
  • Sonstige Rechtsverhältnisse

Wie die Daten des jeweiligen Unternehmens aufbereitet sind, hängt vom jeweiligen Handelsregisterauszug ab, den Sie anfordern. Bei einem aktuellen Handelsregister Auszug finden Sie die aktuellen Tatbestände des Unternehmens. Bei dem chronologischen Handelsregisterauszug finden Sie zusätzlich auch alle Veränderungen des Unternehmen bis zum aktuellen Datum. Bestellen Sie einen historischen Handelsregisterauszug erhalten Sie alle Tatbestände, die vor 2007 manuell aufgenommen wurden und nicht digital aufgenommen wurden. 

Weiterhin ist es ebenfalls möglich, Einsicht in den Gesellschaftsvertrag, die Liste der Gesellschafter, aber auch Anmeldungen und Protokolle zu erhalten. Alle diese Bereiche haben wir für Sie detailliert schriftlich aufbereitet.

All die genannten Dokumente sind in deutscher Sprache erhältlich. Sollte eine Version auf englisch benötigt werden, gibt es beglaubigte Übersetzer, die hier entsprechende Versionen anfertigen können.

Wer kann Informationen im Handelsregister einsehen?

Das Handelsregister soll es jedermann mit einer begründeten Absicht erlauben, wissenswerte Informationen zu einem Unternehmen einzusehen. Dies ist auch wie folgt im Handelsgesetzbuch (HGB) in §9 geregelt: “Die Einsichtnahme in das Handelsregister sowie in die zum Handelsregister eingereichten Dokumente ist jedem zu Informationszwecken gestattet.” 

Dabei kann sowohl ein Ausdruck von der Eintragung als auch von jenen Dokumenten verlangt werden, die zum Handelsregister eingereicht wurden. Somit ist es Ihnen als Privatperson, aber auch als Geschäftsführer von Unternehmen möglich, alle im Handelsregister veröffentlichte Informationen im Eintrag einzusehen.

Sind die Informationen im Eintrag immer aktuell?

Jedes Unternehmen hat ein Interesse daran, die Informationen stets aktuell zu halten. Zum einen gibt es praktische Gründe, da nur zweifelsfrei prüfbare und korrekte Informationen Vertrauen beim Geschäftspartner erzeugen. Zusätzlich dazu haben Unternehmen die Pflicht, Änderungen beim Handelsregister anzuzeigen. Dies betrifft zum Beispiel Änderungen in der Geschäftsführung, eine Sitzverlegung, Änderungen am Stammkapital/Grundkapital, Änderungen bei Gesellschaftern. Natürlich ist dies von der Rechtsform des Unternehmens abhängig: Bei einer OHG gibt es anders als bei einer GmbH keine Gesellschafter und somit auch keine Änderungen an Gesellschaftern und deren Verhältnissen, die dem Handelsregister anzuzeigen sind.

Sollte eine Anzeige von Änderungen beim Handelsregister unterbleiben, können Bußgelder über mehrere Hunderttausend Euro verhängt werden. Somit bringt die Eintragung in das Handelsregister auch eine Pflicht mit sich, die auch in §31 HGB geregelt ist: “Eine Änderung der Firma oder ihrer Inhaber, die Verlegung der Niederlassung an einen anderen Ort sowie die Änderung der inländischen Geschäftsanschrift ist nach den Vorschriften des § 29 zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.”

Aber Achtung, nur weil die Änderung dem Handelsregister bereits mitgeteilt wurde, ist diese nicht unmittelbar im Handelsregister Eintrag einsehbar. Die Amtsgerichte haben teilweise Bearbeitungszeiten, nach denen die mitgeteilten Änderungen erst in Ihrem Eintrag oder dem Eintrag von dem Unternehmen, dass Sie interessiert, sichtbar werden.

 

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Wie kann ich mein Unternehmen ins Handelsregister eintragen [lassen]?

Sie selbst können Ihr Unternehmen nicht in das Handelsregister eintragen. Für die Eintragung in das Handelsregister bedarf es der Unterstützung durch einen Notar, da sämtliche Dokumente beglaubigt eingereicht werden müssen. Dies ist abhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens. Bei einer AG beispielsweise ist der Umfang deutlich größer als bei einer OHG.

Für Muttergesellschaft und Zweigniederlassung einer GmbH sind dies folgende Details:

  • Name des Unternehmens (Firma) und Rechtsform
  • Sitz bzw. Anschrift
  • Informationen zur Höhe des Stammkapitals
  • Geschäftsführer samt Vertretungsbefugnissen
  • Befristung der Gesellschaft, falls vorhanden

Zusätzlich ist eine Mitteilung zu dem Register erforderlich, bei dem die Gesellschaft geführt wird. Weitere Details zur GmbH im Handelsregister haben wir in einem Blog für Sie aufbereitet.

Ergänzend hierzu ist es weiterhin erforderlich, dass beglaubigte Anlagen übermittelt werden. Beispielsweise sind dies bei der GmbH die beglaubigte Kopie des Gesellschaftsvertrags und sollte dieser nicht auf Deutsch sein, eine beglaubigte Kopie sowie die beglaubigten Unterschriften der Geschäftsführer etc. Deutlich umfangreicher sind die einzureichenden Anlagen nur bei einer AG.

Wie kann ich kostengünstig erfahren, was im Handelsregistereintrag meines Unternehmens steht?

Sie haben Ihre Firma gerade in das Handelsregister eintragen lassen und benötigen nun einen aktuellen Handelsregister Auszug Ihrer GmbH oder von Ihrem Einzelunternehmen? Im Internet haben Sie die Möglichkeit über diverse Portale, Einsicht in Informationen zum Handelsregistereintrag zu bekommen. Die benötigten Informationen sind strukturiert und übersichtlich aufbereitet und komfortabel abrufbar. Diese Möglichkeit haben Sie auch hier bei uns im Sofort Handelsregister. Nutzen Sie einfach unsere Live Suche und erhalten Sie eine Übersicht der für Sie verfügbaren und einforderbaren Dokumente.

Warum Sofort-Handelsregister?

Wir von Sofort-Handelsregister bieten Ihnen mit unserer Live-Suche Zugriff auf über fünf Millionen Unternehmen. Zusätzlich hierzu gewähren wir Ihnen faire Preise und Sie erhalten einen kompetenten Service, falls doch mal etwas haken sollte. 

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Kontaktieren Sie uns gerne unter info@sofort-handelsregister.com