Handelsregisterauszug anfordern

Autor: H. O. Hani


Updated: 06.10.2023

Wofür sollte man einen Handelsregisterauszug anfordern und wer hat Interesse hieran?

In sehr vielen Bereichen des täglichen Lebens ist ein Handelsregisterauszug von Interesse: begonnen bei dem Vermieter, der ein berechtigtes Interesse an den Unternehmensinformationen seines zukünftigen Mieters hat, über Stromversorgungsunternehmen und Mobilfunkbetreiber, die die Unternehmensinformationen ebenfalls benötigen, bis hin zu Banken, Versicherungen und Kfz-Zulassungsstellen. Dies sind nur einige von vielen möglichen Interessenten an den relevanten Unternehmensinformationen. Potentielle Handelspartner und Geschäftspartner sind an sämtlichen Informationen ihres zukünftigen Gegenübers interessiert. Das können Informationen zum Sitz des Unternehmens, dem Ort einer Niederlassung, den Geschäftsführern und Gesellschaftern und vertretungsberechtigten Personenkreis sowie zum Stammkapital bei der GmbH oder zum Grundkapital einer AG sein. 

Im Rahmen einer Geschäftsübernahme kann es ferner von Interesse sein, ob ein Haftungsausschluss vorliegt oder ob bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder eingestellt wurde. Diese Informationen und Einträge vom zuständigen Amtsgericht bzw. dem Registergericht sind ebenfalls im Handelsregisterauszug enthalten. 

Welche Informationen enthält der Auszug aus dem Handelsregister? 

Der Handelsregisterauszug, unabhängig davon ob ein aktueller oder chronologischer Auszug angefordert wird, enthält Informationen zur Rechtsform, dem Hauptsitz der Gesellschaft sowie den Zweigniederlassungen. In der Abteilung B des Handelsregisters ist ebenfalls eine Angabe zum Gegenstand des Unternehmens vorhanden. Weiterhin sind die Inhaber des Unternehmens bzw., wenn vorhanden, die Gesellschafter nebst ihren Vertretungsbefugnissen aufgeführt. Im chronologischen Handelsregisterauszug ist ebenfalls die Historie der Bestellungen und Abbestellungen der Prokuristen nachvollziehbar, während der aktuelle Handelsregisterauszug nur auf die aktuell bestellten Prokuristen abstellt. In Abhängigkeit von der jeweiligen Gesellschaftsform werden Angaben zur Kommanditeinlage bei einer KG, der Höhe des Stammkapitals bei einer GmbH und zum Grundkapital einer AG gemacht. Je nach Rechtsform sind die Angaben zu Geschäftsführern bzw. Mitgliedern des Vorstands bei einer AG obligatorisch.

Neben diesen Informationen ist weiterhin ein möglicher Haftungsausschluss bei einer Geschäftsübernahme enthalten. Sollte ein Insolvenzverfahren eröffnet oder bereits eingestellt sein, können diese Informationen ebenfalls dem Handelsregisterauszug entnommen werden, auch wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben ist. Die Auflösung einer Gesellschaft und das damit verbundene Erlöschen der Firma ist ebenfalls im Handelsregister aufgenommen.

Kann man einen Handelsregisterauszug online anfordern?

Seit der Digitalisierung des Handelsregisters, dem Registerportal der Länder, im Jahr 2007 sind sämtliche Informationen online verfügbar. Dies betrifft sowohl den aktuellen Handelsregisterauszug, der auf die aktuellen Tatsachen zu einem Unternehmen abstellt, als auch auf den chronologischen Handelsregisterauszug. Selbst der historische Handelsregisterauszug ist seit 2007 online abrufbar. Hierbei handelt es sich dann um einen Scan der alten Registerblätter aus der Zeit, als das Register noch analog geführt wurde. Ein Handelsregisterauszug wird auch als Ausdruck oder Abdruck bezeichnet.

Woher kann man einen Handelsregisterauszug erhalten - online und ohne Wartezeit?

mtliche Handelsregisterauszüge für alle Unternehmen aus Deutschland direkt vom jeweiligen Amtsgericht können Sie bei Sofort-Handelsregister bestellen. Zur Bestellung von einem Handelsregisterauszug ist es nicht erforderlich, den Handelsregisterauszug oder einen Zugang zum Handelsregister umständlich zu beantragen. Wir können Ihnen sowohl den aktuellen Handelsregisterauszug als auch den chronologischen und sogar den historischen Handelsregisterauszug schnell online und ohne Wartezeit zum Abruf bereitstellen. Unsere Preise können Sie hier einsehen.

Bitte achten Sie darauf, dass, wenn Sie ein Unternehmen in der erweiterten Suche finden möchten, in den Bundesländern mehrere Amtsgerichte an unterschiedlichen Orten zuständig sind. Darum ist es erforderlich, den Ort vom für die gesuchte Firma zuständigen Amtsgericht auszuwählen. 

Welche Dokumente kann man bei uns bestellen und wo sind die Unterschiede?

Bei Sofort Handelsregister erhalten Sie die folgenden von Ihnen benötigten Dokumente:

Bei uns ist es nicht nötig, umständlich einen Zugang zur Bestellung dieser Dokumente zu beantragen. Entweder registrieren Sie sich unkompliziert bei uns und können Ihre Bestellungen verwalten oder Sie bestellen bei uns ganz ohne Registrierung. Denn jedermann hat das Recht, sich Informationen zu Firmen einzuholen. Sie erhalten bequem per email das von Ihnen gewünschte Dokument - egal, ob aktueller Ausdruck, chronologischer Ausdruck oder die Liste der Gesellschafter. 

Aktueller, chronologischer und historischer Handelsregisterauszug 

Während der aktuelle Handelsregisterauszug, auch aktueller Ausdruck genannt, ausschließlich auf die aktuellen Informationen eines Unternehmens abstellt, enthält der chronologische Auszug bzw. Ausdruck sämtliche Informationen zu Veränderungen bei Unternehmen ab der Digitalisierung des Handelsregisters im Jahr 2007. 

Die Veränderungen sind in roter Farbe kenntlich gemacht. Der historische Handelsregisterauszug zeigt sämtliche verfügbare Informationen, bevor das Register im Jahr 2007 digitalisiert wurde. Bei ihm handelt es sich um die eingescannten Registerblätter vor 2007.

Der aktuelle Handelsregisterauszug enthält dabei Informationen zur Rechtsform und dem Sitz der Gesellschaft, Unternehmensgegenstand, Kommanditeinlage, Stammkapital, Grundkapital, Vertretungsbefugnissen der Gesellschafter, Geschäftsführern, Prokuristen, Mitgliedern des Vorstands.

Strukturierter Registerinhalt

Im strukturierte Registerinhalt sind die Daten des aktuellen und des chronologischen Handelsregisterauszugs als XML-Datei aufbereitet. Die Daten können direkt für eine automatisierte Weiterverarbeitung genutzt werden.

Liste der Gesellschafter

Die Liste der Gesellschafter enthält sämtliche Informationen zu den Gesellschaftern des jeweils gesuchten Betriebs. Dies sind der vollständige Name, einschließlich Name und Vorname, Geburtsdatum und Anschrift. Weiterhin sind Gemäß dem Gesetz betreffend der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) die Nennbeträge und die laufenden Nummern der von einem jeden derselben übernommenen Geschäftsanteile sowie die durch den jeweiligen Nennbetrag eines Geschäftsanteils vermittelte jeweilige prozentuale Beteiligung am Stammkapital anzugeben. 

Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag – als Grundlage einer Gesellschaft – regelt die Rechtsverhältnisse der Gesellschafter untereinander, Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse sowie den Gegenstand des Unternehmens. Er ist Pflicht für sämtliche Kapitalgesellschaften. Er wird bei GmbH und AG als Satzung bezeichnet, wobei hier gesetzlich einige Inhalte vorgeschrieben sind. Dies sind bei der GmbH die Firma und der Sitz der Gesellschaft, das Betätigungsfeld, als Gegenstand des Unternehmens bezeichnet, der Betrag des Stammkapitals, die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (die Stammeinlage) übernimmt. Gesetzlich nicht vorgeschrieben sind die oft zu lesenden Inhalte wie Vertretungsregelungen der Gesellschaft durch die Geschäftsführer, Geschäftsjahr, Dauer, falls die GmbH nicht auf unbestimmte Zeit gegründet wird, Regelungen zu Jahresabschluss und Gewinnausschüttungen bzw. Entnahmen zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres, Regelungen bei Tod oder Kündigung eines Gesellschafters, Vereinbarungen von Andienungspflicht und Vorkaufsrecht bei der Veräußerung von Anteilen, Regelungen für den Streitfall etc.

Ob aktueller, chronologischer oder historischer Abdruck, sämtliche Auszüge können Sie bei Sofort Handelsregister bestellen. In der Live Suche geben Sie hierzu am einfachsten den Namen der Firma ein. Sollte Ihre Suche erfolglos sein, haben Sie die Möglichkeit, ebenfalls unter Einbeziehung weiterer Kriterien wie dem Ort zu suchen. 

Wie lange ist ein Handelsregisterauszug gültig und woher weiß man, ob dieser noch aktuell ist?

Ein aktueller Handelsregisterauszug ist unter Umständen lange gültig, aber nur so lange, wie es keine Veränderungen bei dem jeweiligen Unternehmen gibt. In unserem Premium-Paket erhalten Sie mit unserem HRA-RADAR die Möglichkeit, für ausgewählte Firmen Statusänderungen zu abonnieren. Somit sind Sie hier immer auf dem neuesten Stand, wenn Änderungen vorgenommen werden, so dass Sie dann einen neuen Handelsregisterauszug bestellen können. Dies ist für das gewünschte Unternehmen bei uns jederzeit möglich.

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Wann ist ein Auszug aus dem Handelsregister nicht mehr gültig?

Sobald es Änderungen bei den Informationen eines Unternehmens gibt, ist dieser nicht mehr gültig. Aus diesem Grund ist bei Behörden und Institutionen zumeist ein Auszug erforderlich, der nicht älter als ein paar Tage sein darf. Dabei birgt auch ein paar Tage alter Auszug die Gefahr, dass bereits veraltete Informationen enthalten sind. 

Bei einer Änderung an nachfolgenden Informationen des für Sie interessierenden Unternehmens, sollten Sie einen neunen Handelsregisterauszug vom Handelsregister, dem Registerportal der Länder, abrufen:

  • Rechtsform,
  • Sitz der Gesellschaft,
  • Angaben zum Gegenstand des Unternehmens (Ausschließlich in Abteilung B),
  • Inhabern bzw. Gesellschaftern nebst Vertretungsbefugnissen,
  • Höhe der Kommanditeinlage einer KG,
  • Höhe Stammkapitals und Geschäftsführer (GmbH),
  • Höhe des Grundkapitals und Mitglieder des Vorstands (AG),
  • Bestellung und Abbestellung von Prokuristen,
  • Möglicher Haftungsausschluss bei Geschäftsübernahme,
  • Auflösung einer Gesellschaft,
  • Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens,
  • Erlöschen einer Firma.

Die Daten eines Unternehmens können ebenfalls nicht mehr aktuell sein, wenn sich zum Beispiel bei den Gesellschaftern etwas ändert, z.B. weil neue hinzukommen, die weitere Firmenanteile erwerben, bisherige ausscheiden, sich Beteiligungen ändern (die Höhe der Firmenanteile bzw. Geschäftsanteile), bei Gesellschaftern die juristische Personen sind, eine Umfirmierung oder Verlegung des Geschäftssitzes stattgefunden hat. Da nur als Gesellschafter gilt, wer in der Liste ebendieser aufgelistet ist, geht von ihr insbesondere bei Streitigkeiten und Legitimationen von Entscheidungen eine hohe Bedeutung aus. Sollte die Liste der Gesellschafter nicht aktuell sein, sind Beschlüsse ebendieser unwirksam. Weiterhin ist bei Änderungen die Gesellschafter betreffend, eine Änderung am Gesellschaftsvertrag erforderlich, nämlich sobald neue aufgenommen werden und somit sich das Stammkapital und die entsprechenden Anteile verändert.

Sie sollten dann unverzüglich die aktualisierte neue Liste der Gesellschafter und den aktualisierten neuen Gesellschaftsvertrag sofort bestellen.

Amtliche Beglaubigungen von Handelsregisterauszügen: Was ist eine Beglaubigung, eine Apostille und was eine Legalisation?

Apostille und Legalisation sind zwei unterschiedliche Arten der Beglaubigung. Sollten Sie einen Handelsregisterauszug im Ausland vorlegen müssen, gibt es hierfür die  Möglichkeit einer Legalisation der Urkunde, wenn dies nicht durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen ist und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob Sie eine Legalisation benötigen, teilt Ihnen die ausländische Stelle mit, bei der Sie den Handelsregisterauszug vorlegen müssen. In diesem Fall übernehmen die  diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland die Legalisation.

Die Legalisation wird durch die Haager Apostille für alle Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05. Oktober 1961 ersetzt. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift und ggf. das Siegel des Unterzeichners sowie die Befugnis zur Ausstellung der Urkunde. Sie muss dabei im Original vorgelegt werden. Ein Hinzuziehen der Auslandsvertretung ist dabei nicht nötig, da die Apostille durch die deutschen Behörden ausgestellt werden kann. Für Urkunden der deutschen Bundesländer sind die Zuständigkeiten der einzelnen Bundeländern dabei unterschiedlich geregelt.

Gem. Verordnung (EU) 2016/1191 sind sogar bestimmte öffentliche Urkunden von der Legalisation oder Apostillierung befreit, wenn Sie bei den Behörden eines anderen EU-Mitgliedstaates vorgelegt werden sollen.

In welchen Sprachen ist ein Auszug aus dem Handelsregister erhältlich?

Wenn im Ausland ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden soll, ist dies zumeist in der entsprechenden Amtssprache des jeweiligen Landes erforderlich. Ob englisch, französisch, spanisch, russisch oder chinesisch, grundsätzlich ist ein Handelsregisterauszug vom zuständigen Amtsgericht in jede Sprache übersetzbar. Entscheidend hierfür ist die Hinzunahme eines vereidigten bzw. beeidigten Übersetzers der ein entsprechendes Dokument anfertigen darf. 

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit auf Anfrage einen aktuellen Handelsregisterauszug in englischer Sprache zu bestellen. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür unter info@sofort-handelsregister.com.

Wo sind Handelsregisterauszüge gültig?

Handelsregisterauszüge sind weltweit gültig und werden als offizielles Dokument anerkannt und abgefordert. Jedes Land hat sein eigenes Handelsregister. 

In Deutschland gibt es ebenfalls unterschiedliche Registergerichte, die für die Eintragungen zuständig sind. Je nach Bundesland ist es deshalb wichtig zu wissen, welches Registergericht, für die jeweiligen Firmen zuständig ist. Jedoch gilt: Der Auszug überall gültig. 

Unabhängig vom Ort der von Ihnen gesuchten Firma in Berlin, München, Hamburg oder Kiel, Sie können noch heute bei uns den für Sie relevanten Handelsregisterauszug anfordern, günstig, schnell, ohne Wartezeit und versteckte Kosten. 

Für wen ist eine Eintragung in das Handelsregister verpflichtend und wer ist dort eingetragen?

Grundsätzlich müssen sich alle Kaufleute und Handelsgesellschaften in das Handelsregister eintragen lassen. Kleingewerbetreibende müssen sich nicht, können sich aber freiwillig in das Handelsregister, das Registerportal der Länder, eintragen lassen. 

Oft ist es nicht einfach zwischen ein Kaufmann und ein Kleingewerbetreibende zu unterscheiden. Gemäß § 1 Handelsgesetzbuch (HGB) gilt als Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Eine Handelsgewerbe liegt vor, wenn eine kaufmännische Buchführung für den Geschäftsbetrieb erforderlich ist. Sollte somit ein Kleingewerbe so expandieren, dass eine kaufmännische Buchführung notwendig wird, so ist die Eintragung ins Handelsregister verpflichtend. Da das Gesetz keine konkreten Kriterien für die Einstufung als Handelsgewerbe vorsieht, können u.a. folgende Punkte helfen, die Geschäftsform zu bestimmen: 

  • Jahresumsatz - je nach Branche
  • Höhe des eingesetzten Kapitals
  • Art und Anzahl der Geschäftsvorgänge
  • die Inanspruchnahme und Gewährung von Krediten
  • Größe sowie Beschaffenheit der Geschäftsräume
  • Art der Buchführung
  • Anzahl der Beschäftigen

Sollte man sich ins Handelsregister eintragen? Welche Vorteile gibt es?

Die Eintragung ins Handelsregister, das Registerportal der Länder, verschafft Transparenz und Vertrauen bei möglichen Geschäftspartnern. Die Firma wirkt seriös und vertrauenswürdig. 

Allerdings sollte man beachten, dass durch die Eintragung in das Handelsregister gewisse Pflichten zu erfüllen sind (u.a. Bilanzierungs- und Buchführungspflicht).