protokolle_und_dokumente

Welche Dokumente muss ich bei einer Anmeldung einreichen und welche Angaben sind erforderlich?

Während für die Anmeldung eines Einzelkaufmanns und einer OHG nur wenige Angaben erforderlich sind und lediglich notariell beglaubigte Namensunterschrift nebst Firmenangabe beim Gericht zur Aufbewahrung einzureichen sind, sind die Dokumente die für die Eintragung einer GmbH benötigt werden, deutlich umfangreicher. Neben den Angaben wie Firmenname, Sitz der Gesellschaft, Höhe des Stammkapitals etc., die auch im Handelsregister zu finden sind, sind ferner folgende Dokumente und Protokolle einzureichen:

  • Gesellschaftsvertrag nebst den Vertretungsvollmachten (Prokura),
  • Legitimation der Geschäftsführer,
  • Gesellschafterliste,
  • Genehmigungsurkunde, sofern der Gegenstand des Unternehmens einer staatlichen Genehmigung bedarf,
  • Versicherung, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen auf die Stammeinlagen bewirkt und endgültig zur freien Verfügung der Geschäftsführer stehen,
  • Versicherung der Geschäftsführer, dass ihrer Bestellung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen,
  • Im Fall von Sacheinlagen der Sachgründungsbericht und die Verträge, die den Festsetzungen der Sacheinlage zu Grunde liegen,
  • Ebenso die Unterlagen, die bei Sacheinlagen belegen, dass ihr Wert dem Betrag der dafür übernommenen Stammeinlage entspricht,

Die Anmeldung übernimmt in diesem Fall der Notar sowie die Beglaubigung der einzureichenden Namensunterschriften.

Muss ich mich ins Handelsregister eintragen lassen, gibt es eine Pflicht zur Eintragung und was sind die sind die Rahmenbedingungen bzw. worauf muss ich bei der Anmeldung achten?

Die Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister ist abhängig von der jeweiligen Geschäftsform. Sie gilt für alle Handelsgesellschaften und Kaufleute. Einzig Freiberufler, Freiberuflerteams (PartG), Kleingewerbetreibenden und die gewerblich tätige GbR dürfen sich freiwillig eintragen lassen bzw. wird bei ihnen nach Erreichen bestimmter Kriterien hieraus eine Pflicht. Dann wird aus der GbR eine OHG und aus den Einzelkaufleuten eingetragene Kaufleute. 

Gemäß §1 Handelsgesetzbuch (HGB) ist als Kaufmann derjenige definiert, der ein Handelsgewerbe betreibt. Da im Gesetz keine expliziten Abgrenzungskriterien enthalten sind, sind entsprechend der Rechtsprechung nachfolgende Kriterien zu berücksichtigen. Bei einem Jahresumsatz ab 250.000 Euro im Einzelhandel und ab   400.000 bis 500.000 Euro im Großhandel und bei Produktion ist eine Eintragung verpflichtend. Eine Eintragung ist weiterhin unumgänglich, sobald das Unternehmen kaufmännisch organisiert, Buchhaltung benötigt bzw. vorhanden ist, Personal beschäftigt wird, das weitreichende Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse (Prokura) inne hat. Auch wenn Kredite ab einer Höhe von 50.000 Euro aufgenommen werden und die Mitarbeiteranzahl vier übersteigt, ist eine Eintragung erforderlich.

Sobald das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen ist, wird eine Handelsregisternummer (HR Nummer) vom Registergericht/Amtsgericht vergeben. Dabei beginnt die Nummer mit HRA oder HRB (in Abhängigkeit von der jeweiligen Abteilung) gefolgt von einer mehrstelligen Nummer, die eindeutig der jeweiligen Firma zuzuordnen ist.

Nach der Eintragung erhält das Unternehmen einen Auszug aus dem Handelsregister vom Notar oder dem Registergericht zugeschickt. So kann schließlich die Nummer im Impressum der Firmen-Webseite, auf den -Briefbögen, Rechnungen, Lieferscheinen und in e-Mails eingetragen werden.

Was geschieht, wenn ich vergesse mich eintragen zu lassen?

Sollten Sie Unternehmer sein und vergessen haben sich eintragen zu lassen, obwohl Sie dazu verpflichtet sind, kann eine Nichteintragung für Sie u.a. eine Geldbuße zur Folge haben. Ein Bußgeld wird jedoch erst fällig, sofern Sie dem Finanzamt nach Prüfung und Aufforderung nicht nachkommen und ihre Firma nicht nachtragen lassen. In Konsequenz kann ein Zwangsgeld als Strafe durch das Registergericht festgesetzt werden.

Wie kann man Anmeldungen/Protokolle bei uns erhalten?

Um Anmeldungen/Protokolle online zu bestellen und dann auch sofort zu erhalten, klicken Sie einfach hier und suchen Sie die Daten des gewünschten Unternehmens. Alle weiteren Fragen zum Bestellprozess können Sie unseren FAQ entnehmen.

Konnten wir hier nicht alle Ihre Fragen beantworten, sind wir für Sie erreichbar. Kontaktieren Sie uns gerne noch heute unter info@sofort-handelsregister.com.