Gesellschaftsvertrag - direkt aus dem Handelsregister anfordern

Gesellschaftsvertrag

Was ist der Gesellschaftsvertrag?

Der Gesellschaftsvertrag ist die vertragliche Grundlage einer Gesellschaft und ein Dokument für ein Unternehmen, das sehr wichtig ist. Im Gesellschaftsvertrag werden u.a. im Innenverhältnis die Rechtsverhältnisse der Gesellschafter untereinander geregelt, Geschäftsführungsbefugnisse und Vertretungsbefugnisse und Gegenstand des Unternehmens festgehalten. Der Gesellschaftsvertrag regelt die vertraglichen Beziehungen der Gesellschafter untereinander und diese zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung. Er ist ein Dokument aus dem Gesellschaftsrecht und Pflicht für alle Kapitalgesellschaften. 

Bei den Kapitalgesellschaften GmbH und AG wird der Gesellschaftsvertrag als Satzung bezeichnet. Beide Gesellschaften müssen den Vertrag notariell beurkunden lassen. Einige Inhalte sind dabei gesetzlich vorgeschrieben, andere wiederum bieten Freiraum für eigene Gestaltungsmöglichkeiten. Bei Personengesellschaften hingegen z.B. der OHG und GbR ist eine Eintragung ins Handelsregister ohne Gesellschaftsvertrag möglich. Dennoch ist er auch bei Personengesellschaften empfehlenswert.

Die Beendigung eines Gesellschaftsvertrags und die damit einhergehende Auflösung der Gesellschaft kann unterschiedliche Gründe haben wie Erfüllung des Zwecks, Fristablauf und Auseinandersetzung. Hieraus folgt die Liquidation der Gesellschaft, die dem Handelsregister umgehend mitzuteilen ist, damit eine entsprechende Löschung vorgenommen werden kann. Dies erfolgt dann durch die Liquidatoren zur Eintragung bei einem Notar in das Handelsregister und nicht dem Steuerberater.

Ab wann ist ein Vertrag unter Gesellschaftern erforderlich?

Haben Sie einen Partner gefunden und befassen Sie sich gerade als Gesellschafter mit der Gründung Ihrer ersten Gesellschaft, einer GbR oder vielleicht sogar einer GmbH oder AG? Dann sind Sie sogar gesetzlich verpflichtet einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen. Das Dokument und seine Form sind sehr wichtig und haben daher eine hohe rechtliche Relevanz. Unzählige Seiten im Internet beschäftigen sich mit den Regelungen bei der Ausgestaltung vom Gesellschaftsvertrag, dem Gesellschaftsrecht bei der Gründung von Unternehmen, auf die wir gerne verweisen. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen hier auch kein Muster eines solchen Gesellschaftsvertrags zur Verfügung. Bei der Gründung von Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Gesellschaft mit Ihrem Partner und damit auch bei der Erstellung eines Gesellschaftsvertrags wird Sie Ihr Steuerberater oder Rechtsanwalt beratend unterstützen können. 

Die Gründung einer Gesellschaft in einer vereinfachten Form ist möglich, wenn nur drei Gesellschafter vorhanden sind. Jedoch ist auch hier zwingend das Gesellschaftsrecht einzuhalten. Dies ist in §2 Abs. 1a GmbH Gesetz geregelt. In diesem Fall kann das Musterprotokoll verwendet werden. Änderungen am Musterprotokoll sind allerdings unzulässig. Das Musterprotokoll dient gleichzeitig als Liste der Gesellschafter. Somit ist das Musterprotokoll in seiner starren Form eine einfache und unkomplizierte Alternative zum Gesellschaftsvertrag. Das Muster des Protokolls ist in den eingängigen Portalen hierzu einsehbar. Geben Sie hierzu einfach “Musterprotokoll Gesellschaftsvertrag" in die Suchleiste Ihrer Suchmaschine ein.

Was muss der Gesellschaftsvertrag beinhalten und wozu wird er benötigt?

Es gibt grundsätzlich unterschiedliche Anforderungen an Gesellschafterverträge und ihre Form. Gemäß den Regelungen im Gesellschaftsrecht in §3 GmbHG muss der Gesellschaftsvertrag einer GmbH folgende Inhalte enthalten:

  • die Firma und den Sitz der Gesellschaft,
  • Gegenstand des Unternehmens (Betätigungsfeld),
  • den Betrag des Stammkapitals,
  • die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (die Stammeinlage) übernimmt.

Weitere Inhalte sind oftmals in Verträgen zu finden, sind aber nicht zwingend aufzunehmen. Hierzu zählen Vertretungsregelungen der Gesellschaft durch die Geschäftsführer, Geschäftsjahr, Dauer, falls die GmbH nicht auf unbestimmte Zeit gegründet wird, Regelungen zu Jahresabschluss und Gewinnausschüttungen bzw. Entnahmen zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres, Regelungen bei Tod oder Kündigung eines Gesellschafters, Vereinbarungen von Andienungspflicht und Vorkaufsrecht bei der Veräußerung von Anteilen durch einen Gesellschafter, Regelungen für den Streitfall etc.

§2 GmbHG schreibt die notarielle Form für den Gesellschaftsvertrag vor. Er ist von allen Gesellschaftern zu unterschreiben. Der Gesellschaftervertrag einer GbR hat wiederum andere Anforderungen. Er ist rechtlich nicht zwingend, jedoch zu empfehlen. 

Übrigens ist die Haftungsbeschränkung einer GmbH erst mit Eintragung in das Handelsregister wirksam. Maßgeblich hierfür ist der durch das Amtsgericht schriftlich mitgeteilte Tag der Eintragung.

Für wen ist der Gesellschaftsvertrag also wichtig? Wichtig ist er u.a. für Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Steuerberater, wenn das beratene Unternehmen eine Kommanditgesellschaft ist etc.

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Wann sind Änderungen Vertrag durch die Gesellschafter erforderlich?

Sobald sich Änderungen an den rechtlich erforderlichen Pflichtregelungen und Pflichtangaben ergeben, muss der Gesellschaftsvertrag angepasst werden. Sollten z.B. neue Gesellschafter aufgenommen werden, ist eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags erforderlich. Meist geht mit der Neuaufnahme ebenfalls eine Kapitalerhöhung einher, so dass das Stammkapital und die auf die Gesellschafter entfallenden Anteile verändert werden. Ebenfalls führen eine Sitzverlegung und ein neuer Geschäftszweck dazu, dass der neue Firmensitz in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden muss bzw. die Änderung der Geschäftstätigkeit im Gesellschaftsvertrag abzubilden ist. Aufgrund dieser Änderungen ist dann auch der neue Gesellschaftsvertrag dem Handelsregister über einen Notar zu kommunizieren. 

Wie kann man den Vertrag einer Gesellschaft online bei uns bestellen?

Um den gewünschten Gesellschaftsvertrag online zu bestellen und dann direkt zu erhalten, verweisen wir gerne auf unsere Suche. Hier können Sie ganz einfach die Daten des gewünschten Unternehmens eingeben und sogar über unsere erweiterte Suche auf den Ort vom zuständigen Registergericht eingrenzen. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, den Gesellschaftsvertrag wie auch die Liste der Gesellschafter anzufordern. Alle weiteren Fragen zum Bestellprozess können Sie unseren FAQ entnehmen.

Haben Sie oder einer von Ihren Gesellschaftern weitere Fragen? Wir sind Ihr Partner für den unkomplizierten Erhalt des Gesellschaftsvertrags und auch der Gesellschafterliste ohne Wartezeit. Wir sind für Sie da. Kontaktieren Sie uns noch heute unter info@sofort-handelsregister.com und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. Übrigens, auch den Handelsregisterauszug erhalten Sie zu einem günstigen Preis bei uns.