Bei uns im Sofort Handelsregister können Sie zusätzlich zu den herkömmlichen Dokumenten wie den aktuellen oder chronologischen Handelsregisterauszug auch die Bilanz oder den Jahresabschluss eines Unternehmens online anfordern. In einer Bilanz sind sämtliche Vermögensbestandteile eines Unternehmens dargestellt. Sie wird immer an einem festgelegten Zeitpunkt, dem Bilanzstichtag (Tag des Jahresabschlusses) erstellt und muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil) folgen. Handelt es sich bei der Gesellschaft um eine Kapitalgesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG) oder Kapitalgesellschaft auf Aktien (KgaA), gibt es zur Wahrung der notwendigen Transparenz eine sogenannte Offenlegungspflicht gem. HGB. Nach dieser müssen die Gesellschaften die Bilanzen im Bundesanzeiger online veröffentlichen. Dabei listet die Eröffnungsbilanz, die bei der Unternehmensgründung und jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres erstellt werden muss, sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden auf. Sie enthält den Namen des Unternehmens, Ort und Datum der Gründung sowie die eigenhändigen Unterschriften aller Geschäftsführer.
Der Jahresabschluss selbst besteht aus einer Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und gegebenenfalls einem Anhang mit Erläuterungen.
Gem. §242 Handelsgesetzbuch (HGB) gibt es eine Bilanzierungspflicht. Diese Pflicht zur doppelten Buchführung ist von drei Faktoren abhängig:
Es muss jeder Kaufmann einen aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bestehenden Jahresabschluss erstellen. Diese Pflicht gilt für:
Ausgenommen von der Pflicht zur Bilanzierung sind lediglich Einzelunternehmen (voll haftende Kaufleute und Kleingewerbetreibende), wenn bestimmte Schwellenwerte nicht überschritten werden. Dies sind ein jährlicher Umsatz von weniger als 600.000 Euro und ein Jahresgewinn von weniger als 60.000 Euro. Sinken Umsatz und Jahresüberschuss an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen unter die zuvor genannten Schwellenwerte, dann ist eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt ausreichend. Sobald allerdings einer der Werte wieder überschritten wird, ist eine Bilanzierung erneut erforderlich.
Angehörige freier Berufe (Freiberufler) müssen somit ebenfalls keine Bilanzen erstellen. Zu ihnen gehören Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Journalisten, Unternehmensberater, auch dann, wenn Sie in einer Gemeinschaft arbeiten. Lediglich erforderlich ist eine EÜR.
Von der Pflicht zur Bilanzierung ist die Buchführungspflicht gem. §238 HGB zu unterscheiden. Nach dieser ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen, in welchen er seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung (GoB) ersichtlich macht.
Um Bilanzen online zu bestellen und sie dann auch sofort zu erhalten, nutzen Sie einfach das oben befindliche Suchfeld. Geben Sie den Namen des gewünschten Unternehmens dort. Wird es als Suchergebnis angezeigt, können Sie dieses auswählen und gelangen direkt auf die Unternehmensseite. Alle Bilanzen und Jahresabschlüsse werden unmittelbar vom Bundesanzeiger übermittelt. Dort finden Sie, zusätzlich zu anderen Informationen wie Adresse, HRA/HRB Nummer, oder Stammkapital, auch die Bilanzen und Jahresabschlüsse des Unternehmens.
Sollten Sie weitere Dokumente einsehen wollen, wie den aktuellen Handelsregisterauszug, Liste der Gesellschafter oder den Gesellschaftsvertrag des Unternehmens, dann müssen Sie diese lediglich in den Warenkorb legen. Sie erhalten alle Dokumente direkt nach dem Kaufabschluss per E-Mail oder in Ihrem Kundenbereich zum Download.
Können wir hier nicht alle Ihre Fragen beantworten, kontaktieren Sie uns gerne noch heute unter info@sofort-handelsregister.de oder schauen Sie in unsere FAQ rein.
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