Chronologischer Handelsregisterauszug - Ausdruck sofort anfordern

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Chronologischer Handelsregisterauszug - welche Informationen werden in ihm gezeigt?

Ein chronologischer Handelsregisterauszug, auch chronologischer Abdruck oder Ausdruck genannt, zeigt sämtliche einsehbaren und verfügbaren Informationen des Unternehmens seit der Digitalisierung des Handelsregisters 2007, der Umstellung des Registers auf die elektronische Führung. Zusätzlich zum aktuellen Ausdruck sind gelöschte Tatsachen (z.B. erloschene Prokura, abbestellte Geschäftsführer, geändertes Grund- oder Stammkapital etc.) ebenfalls abgebildet und somit abrufbar. Diese sind gerötet, durch Unterstreichungen in roter Farbe kenntlich gemacht. Das Querformat ist das für diesen Auszug aus dem Handelsregister übliche Format. Ist der Auszug durchgestrichen, ist die Firma erloschen oder es gibt große Veränderungen innerhalb des Unternehmens wie eine geänderte Adresse.

Wenn Veränderungen eintreten ist das Amtsgericht für die Änderungen der Eintragungen zuständig. Die Führung des Handelsregister obliegt dabei dem Registergericht in Deutschland. Auch die Eintragung in das Handelsregister bei einer Neugründung übernimmt das Registergericht. Der chronologische Ausdruck gibt dabei eine Auskunft über alle Veränderungen der Eintragungen vom jeweiligen Amtsgericht. 

Wozu benötigt man diesen Auszug und was nützt er mir?

Einen Handelsregisterauszug kann jeder abrufen, Sie selbst, Ihr Wettbewerber, Ihre Konkurrenz, kurz: jeder der ein Interesse an Ihrem Betrieb in Deutschland hat. Dies macht den chronologischen Handelsregisterauszug so wichtig, da jeder Interessierte sämtliche relevanten Veränderungen des Unternehmens der vergangenen Jahren nachvollziehen kann. Folgende Fragen Auskunft zu Veränderungen bei Eintragungen kann Ihnen der Auszug aus dem Handelsregister geben:

  • Wer waren die vorherigen bzw. letzten Geschäftsführer einer Holding?
  • Wann wurde ein neuer Geschäftsführer bestellt?
  • Gab es Veränderungen im Grundkapital oder Stammkapital der Firma, hat es sich verringert oder erhöht?
  • Wer waren die letzten Gesellschafter, gab es hier einen Wechsel, Eintritte oder Austritte bzw. wann hat hier der Wechsel stattgefunden?
  • Wer hat aktuell Prokura, gab es eine Neuerteilung oder einen Widerruf?
  • Wann wurde der Sitz der Firma wohin verlegt? Gab es überhaupt eine Sitzverlegung?

Der chronologische Handelsregisterauszug hat normalerweise und bei einem durchschnittlichen Unternehmen einen Umfang von bis zu drei Seiten. Aufgrund einer möglichen Vielzahl an Gesellschaftern bei der GmbH & Co. KG kann insbesondere hier der Auszug sehr umfangreich sein. In diesem Fall können sogar einige hundert Kommanditisten betroffen sein.

Manchmal kann es erforderlich sein, mehrere Handelsregisterauszüge eines Unternehmens abzurufen, nämlich dann, wenn eine Umfirmierung (eine Änderung des Firmennamens) stattgefunden hat oder eine Verschmelzung mehrerer Unternehmen vorliegt.

Oftmals wird ein chronologischer Handelsregisterauszug für die Beantragung von Krediten, Fördergeldern oder anderen Geldmitteln benötigt. Dann kann es unter Umständen notwendig werden, diesen beglaubigen zu lassen.  

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Konnten wir hier nicht alle Ihre Fragen beantworten, z.B. weil Sie weitere Fragen zum aktuellen Auszug aus dem Handelsregister haben, sind wir für Sie erreichbar. Kontaktieren Sie uns gerne noch heute unter info@sofort-handelsregister.com.