Gmb_H_Handelsregister

Autor: H. O. Hani


Updated: 28.07.2023

Was ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung?

Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Kapitalgesellschaft und ist per Definition im GmbHG eine Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs. Die in Deutschland am häufigsten vorkommende Form der Kapitalgesellschaften ist die GmbH. Nach §1 GmbHG ist eine Gründung einer GmbH zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck möglich. Die GmbH als eine juristische Person hat als solche selbständig ihre Rechte und Pflichten. U.a. kann eine GmbH Eigentum erwerben, als Gesellschaft vor Gericht klagen und verklagt werden. Haftbar ist die Gesellschaft ausschließlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Dies ist auch der größte Unterschied, wenn man die GmbH als eine Kapitalgesellschaft mit den Personengesellschaften vergleicht.

Das GmbHG, also das GmbH-Gesetz, regelt die wichtigsten Inhalte und Anforderungen an diese Unternehmen. Dies sind Regelungen zur Errichtung der Gesellschaft, Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und Gesellschafter, Vertretung und Geschäftsführung, Abänderung des Gesellschaftsvertrags, Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft, Sondervorschriften zur Beteiligung des Bundes, Vorschriften zu Ordnung, Strafe und Bußgeld.

Unter anderem wird auch festgelegt, dass das zur Gründung einer GmbH erforderliche Stammkapital mindestens 25.000 Euro betragen muss. Dabei muss bei der Gründung allerdings nicht sofort die vollständige Höhe vom Stammkapital geleistet werden.

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen 

Bei der Gründung einer GmbH hat die Anmeldung dieser in das Handelsregister elektronisch beim zuständigen Amtsgericht, in dessen Bezirk der Sitz vom Unternehmen ist, ausschließlich durch den Geschäftsführer der GmbH zu erfolgen. Das in Deutschland zuständige Amtsgericht für das Handelsregister wird als Registergericht bezeichnet. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, muss die Eintragung gemeinschaftlich erfolgen. Erst mit Eintragung in das Handelsregister entsteht die GmbH als solche. Sind vor der Eintragung in das Handelsregister Handlungen im Namen der Gesellschaft vorgenommen worden, so regelt §11 GmbHG dass die Handelnden persönlich und solidarisch haften. Aus diesem Grund ist die Eintragung der GmbH bei Ihrer Gründung so wichtig. Der Notar muss die Anmeldung in das Handelsregister sowie die hierbei einzureichenden Namensunterschriften beglaubigen. Dabei darf die Anmeldung erst erfolgen, wenn die Hälfte des Stammkapitals von 25.000 Euro eingezahlt wurde.

Welche Angaben muss der Gesellschaftsvertrag enthalten?

Die Angaben im Gesellschaftsvertrag sind in §3 GmbHG geregelt. Hiernach muss der Vertrag folgende Angaben enthalten:

  • Firma, Rechtsform
  • Sitz der Gesellschaft
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Betrag des Stammkapitals
  • Anzahl und Höhe der Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital übernimmt.
  • Befristung des Unternehmens, falls vorhanden
  • abweichend von der Leistung der Kapitaleinlage andere Verpflichtungen der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft, falls erforderlich

Somit ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zwingend erforderlich. An die Form des Vertrages gibt es ebenfalls konkrete Anforderungen, die im GmbH Gesetz festgeschrieben sind, sollte das Musterprotokoll keine Anwendung finden. Folgende Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag gibt es bei der Gründung einer GmbH: Er bedarf notarieller Form und muss von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden. Die Gründung im vereinfachten Verfahren mit Musterprotokoll ist nur möglich bei maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer.

Welche Dokumente sind u.a. Inhalt der Anmeldung einer GmbH?

Der Inhalt der Anmeldung einer GmbH ist ebenfalls im GmbH Gesetz geregelt. §8 GmbHG hält hierfür die folgenden Unterlagen fest:

  • Gesellschaftsvertrag einschließlich der Vollmachten der Vertreter, die den Gesellschaftsvertrag unterzeichnet haben,
  • Legitimation der Geschäftsführer, wenn diese nicht im Gesellschaftsvertrag bestellt sind,
  • Liste der Gesellschafter bzw. Gesellschafterliste, die von jedem Geschäftsführer unterschrieben sein muss und die den Anforderungen des GmbH Gesetzes genügt,
  • Sachgründungsbericht im Fall von Sacheinlagen,
  • Versicherung, dass die Leistungen auf die Geschäftsanteile bewirkt sind (gemäß §7 Abs. 2 und 3 GmbHG) und dass der Gegenstand der Leistungen sich endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsführer befindet.

Was ist bei der Eintragung ins Handelsregister zu beachten?

Da bei der Eintragung der GmbH der exakte Name vom Unternehmen angegeben werden muss und dieser auch auf sämtlichen einzureichenden Dokumenten und Verträgen erscheint, ist es erforderlich diesen gut zu wählen und festzulegen. Bei der IHK gibt es die Möglichkeit diesen bereits vorab prüfen zu lassen, um wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten durch zu ähnliche Benennung einer GmbH im Vorwege auszuschließen. 

Die Anmeldung der GmbH in das Handelsregister ist dann durch einen Notar zu beglaubigen. Er übernimmt zudem alle notwendigen Formalitäten. und die Einreichung der oben genannten Dokumente.

Sollte es im Laufe der Zeit Änderungen bei der GmbH geben, z.B. weil eine Niederlassung hinzukommt, sich Änderungen bei einem Gesellschafter ergeben, Änderungen am Stammkapital stattfinden, eine Gesellschaft abgemeldet wird, ein Geschäftsführer ausscheidet etc. sind diese unmittelbar dem zuständigen Registergericht mitzuteilen, damit der Handelsregistereintrag entsprechend angepasst werden kann.

Welche Informationen enthält ein Handelsregisterauszug einer GmbH?

Ein Handelsregisterauszug enthält unter anderem wichtige Informationen über die Höhe des Stammkapitals, Gesellschafter, Sacheinlagen, Sitz der GmbH und der Niederlassungen, Geschäftsführer, Prokuristen etc.

Dokumente für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung anfordern

Da man jede Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Eintragung in das Handelsregister anmelden muss, sind ebenfalls sämtliche Dokumente für die GmbH dort hinterlegt. Wir von Sofort-Handelsregister stellen Ihnen diese Dokumente zu günstigen Preisen bereit. Hierbei handelt es sich um die Folgenden, soweit verfügbar:

- Aktueller Handelsregisterauszug

- Chronologischer Handelsregisterauszug

- Historischer Handelsregisterauszug

- Liste der Gesellschafter bzw. Gesellschafterliste

- Gesellschaftsvertrag

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