Der Eintrag in das Handelsregister ist für Gründer essentiell, aber damit ist es alleine nicht getan. Regelmäßig wird ein aktueller Handelsregisterauszüge angefordert, um die grundlegenden Angaben Ihre Gesellschaft nachzuweisen. Das kann der Fall sein, wenn Sie einen Unternehmenskredit beantragen wollen, aber auch nicht selten ist es der Fall, wenn Sie neue Geschäftsbeziehungen eingehen.
Wir werden die wichtigsten Fragen zum Thema aktueller Handelsregisterauszug für Sie beantworten.
Wenn Sie eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, …etc.) gegründet haben, benötigen Sie bei der Gewerbeanmeldung, je nach Rechtsform Ihres Unternehmens, einen aktuellen Handelsregisterauszug. In der Regel erhalten Sie einen mit der Anmeldung der Gesellschaft beim Amtsgericht. Dieser hat eine Gültigkeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum, sofern sich in der Zwischenzeit keine relevanten Änderungen ergeben haben.
Gelegentlich wird ein Handelsregisterabdruck auch an anderen Stellen von Ihnen angefordert. Bei den unterschiedlichsten unternehmerischen Handlungen kann dieser angefragt werden, Beispielsweise wenn Sie neue Geschäftsbeziehungen mit anderen Firmen eingehen möchten. Auch ein Kreditantrag kann das Vorzeigen eines aktuellen Handelsregisterauszugs erfordern.
In der Regel reicht es, eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs von Ihrer Gründung zu verwenden, manchmal müssen Sie aber auch einen neueres Dokument aus dem HRA/HRB Register beantragen. Gerade wenn seit der Anmeldung Ihres Unternehmens Änderungen stattgefunden haben. Alle Änderungen, die gegenüber dem Amtsgericht meldepflichtig sind, wie beispielsweise ein Wechsel der Geschäftsführung, Umzug des Unternehmens, Erhöhung des Stammkapitals…etc. haben Einfluss auf Ihren Handelsregister Auszug und Ihre älteren Versionen würden verfallen.
Je nach Bundesland und Registergericht, unterscheiden sich diese Minimal. Doch in der Regel finden Sie immer folgende Informationen aufgelistet:
Was man in einem Handelsregisterabdruck nicht sieht, sind ehemalige Angaben. So sieht man zwar, wie oft ein Handelsregistereintrag sich geändert hat, aber nicht genau, was sich geändert hat.
Sie können den Auszug aus dem HRA entweder als normalen Ausdruck beziehen oder, wenn es die Situation erfordert, auch eine amtlich beglaubigte Kopie bestellen. Diese ist erheblich kostspieliger und wird von uns aktuell nicht geführt. Es gibt aber generell 3 Formen von Registerauszügen:
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit weitere Unternehmensdaten und Veröffentlichungen abzufragen. Beispielsweise finden Sie Informationen zum Gründungsdatum in Form von Anmeldeprotokolle. Auch Erhöhungen von Stammkapital, Wechsel von Geschäftsführern, Bestellung von Prokuristen…etc. können eingesehen werden.
Der Handelsregisterauszug kann von Ihnen ohne aufwändige Anmeldung direkt hier auf unserer Plattform bestellt werden. Suchen Sie das gewünschte Unternehmen mittels der Suchfunktion oben im Header oder mit unserer Detailsuche. Haben Sie die Firma gefunden? Dann wählen Sie einfach das Dokument oder auch mehrere gleichzeitig aus, die Sie bestellen wollen. Der Auszug kommt umgehend und online aus dem verantwortlichen Amtsgericht (beispielweise Berlin, Amtsgericht Düsseldorf, Hamburg…) und wird Ihnen per E-Mail als PDF-Download zugesendet.
Das Handelsregister einsehen darf ohne Ausnahme jedermann. Man kann entweder direkt zum zuständigen Registergericht und dieses gegen eine Gebühr beantragen oder Sie beziehen es aus einem der zahlreichen Online Plattformen. Achten Sie dabei darauf, dass nicht nur das Auftreten seriös ist, sondern auch, dass Sie keiner versteckten Abo-Falle zum Opfer fallen. Hier beim Sofort Handelsregister erhalten Sie alle gewünschten Dokumente als Original aus dem jeweilen Registeramt.
Ab dem Erstellungsdatum ist der Ausdruck aus dem Register ein Jahr gültig. Sollte sich binnen dieses Jahres in Ihrem Unternehmen etwas ändern, müssen Sie entsprechend einen neuen Auszug beantragen.
18.06.2021 15:21
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