Amtsgerichte Deutschland: Liste der Amtsgerichte nach Bundesländern

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Auf­gaben des Amts­gericht­s

Einord­nung in die Gericht­sor­gan­i­sa­tion in Deutsch­land

Das Amts­gericht ist ein Gericht in Deutsch­land und neben dem ­Landgericht die Ein­gangsin­stanz der or­dentlichen Gerichts­barkeit. In­s­ge­samt gibt es in Deutsch­lands Bun­deslän­dern über 1.000 Gerichte, en­twed­er in Zuständigkeit des Bun­des oder der Län­der.

Grund­sät­zlich wird zwis­chen Ver­fas­sungs- und Fachgerichts­barkeit un­ter­schieden. Dabei prüft die Ver­fas­sungs­gerichts­barkeit (nach Ar­tikel 95 Grundge­setz), ob ins­beson­dere Geset­ze mit der Ver­fas­sung vere­in­bar sind. Das Bun­desver­fas­sungs­gericht übern­immt hi­er­bei die Funk­tion des Ver­fas­sungs­gerichts auf Bun­de­sebene.

Unter Fachgerichts­barkeit fall­en die fol­gen­den Zweige:

  • Or­dentliche Gerichts­barkeit
  • Ver­wal­tungs­gerichts­barkeit
  • Ar­beits­gerichts­barkeit
  • Sozial­gerichts­barkeit
  • Fi­nanzgerichts­barkeit

Unter die Or­dentliche Gerichts­barkeit fall­en die S­trafgerichts- und die Zivil­gerichts­barkeit. Der Auf­bau der or­dentlichen Gerichts­barkeit ist vier­stu­fig. Von der un­ter­sten Ebene, dem Amts­gericht, geht es über die Landgerichte zu den Ober­lan­des­gericht­en bis hin zu dem Bun­des­gericht­shof.

Der zahlen­mäßig größte An­teil ent­fällt hi­er­bei auf die Amts­gerichte mit ein­er An­zahl von über 600 in ganz Deutsch­land. Die An­zahl vari­iert von Bun­des­land zu Bun­des­land.

Zuständigkeit des Amts­gerichts 

- im Zivil­prozess - 

Im Zivil­prozess ist das Amts­gericht für alle bürg­er­lichen Rechtsstre­it­igkeit­en zuständig. Dies regelt §23 GVG (Gerichtsver­fas­sungs­ge­setz). Sobald Stre­it­igkeit­en einen Wert von 5.000 Euro über­steigen ist das Amts­gericht nicht mehr zuständig, son­dern die näch­sthöhere In­stanz, das Landgericht. Lässt man den Stre­it­ge­gen­standswert außer Acht, wird das Amts­gericht bei fol­gen­den The­men tätig:

  • Mah­n­ver­fahren
  • Wohn­raum­mi­etver­hält­nis­stre­it­igkeit­en
  • Fam­i­lien­sachen
  • An­gele­gen­heit­en der frei­willi­gen Gerichts­barkeit

Außer in Baden-Würt­tem­berg gehört das Grund­buchamt zum Amts­gericht. Zusät­zlich hi­erzu wird das Reg­is­terg­ericht beim Amts­gericht geführt. Dieses ist wiederum zuständig für das Han­del­sreg­is­ter, das Genossen­schaft­sreg­is­ter, Vere­in­sreg­is­ter und Güter­recht­sreg­is­ter. Somit führt Sie die Frage: “Was ist mein Reg­is­terg­ericht?" un­mit­tel­bar zu dem für Sie zuständi­gen Amts­gericht. 

Als Voll­streck­ungs­gericht wird das Amts­gericht bei In­sol­ven­zver­fahren und Ver­fahren der Zwangsver­steigerung oder Zwangsver­wal­tung tätig.

- im Straf­prozess -

Die Zuständigkeit bes­timmt sich nach der Schwere des angeklagten De­lik­tes. Ist keine höhere Strafe als vier Jahre Frei­heitsstrafe, Anord­nung ein­er Un­ter­bringung oder Sicherungsver­wahrung zu er­warten, ist grund­sät­zlich das Amts­gericht zuständig. Dies ist in §24 GWG geregelt. Bei beson­der­er Be­deu­tung eines Fall­es kann je­doch die Staat­san­waltschaft An­klage beim Landgericht er­heben.

Ist eine Gel­strafe oder eine Frei­heitsstrafe von unter zwei Jahren zu er­warten, ist der Einzel­richter als Strafrichter tätig, bei ein­er er­warteten Frei­heitsstrafe von zwei bis vier Jahren das Schöf­fen­gericht beste­hend aus einem Richter als Vor­sitzer und zwei Schöf­fen.

Das Reg­is­terg­ericht und seine Zuständigkeit

Als Reg­is­terg­ericht wird das Amts­gericht beze­ich­net, das fol­gende Reg­is­ter führt:

  • Han­del­sreg­is­ter
  • Genossen­schaft­sreg­is­ter
  • Vere­in­sreg­is­ter
  • Part­ner­schaft­sreg­is­ter
  • Güter­recht­sreg­is­ter
  • Schiff­s­reg­is­ter

Die er­st­ge­nan­nten vier Reg­is­ter wer­den in elek­tro­n­is­ch­er Form geführt.

Weit­ere In­for­ma­tio­nen zur speziellen Geschichte des Han­del­sreg­is­ter­s kön­nen Sie un­serem Blog ent­nehmen. Eine Ein­tra­gung in das oder Löschung aus dem Han­del­sreg­is­ter ist nur durch eine no­tarielle Beglaubi­gung möglich. 

Aus dem Han­del­sreg­is­ter sind der ak­tuelle, chro­nol­o­gis­che und his­torische Han­del­sreg­is­ter­auszug von Un­ternehmen abruf­bar. Eben­falls ist es möglich, den Ge­sellschaftsvertag, die Ge­sellschafterlis­te, An­mel­dun­gen und Pro­tokolle zu er­hal­ten.

Weit­ere Gerichte in Deutsch­land

In Ab­hängigkeit von der Gerichts­barkeit, je nach Ver­fas­sungs- oder Fachgerichts­barkeit, sind un­ter­schiedliche Gerichte zu in­volvieren. Während die Ver­fas­sungs­gerichts­barkeit auf Bun­de­sebene durch das Bun­desver­fas­sungs­gericht aus­geübt wird, sind auf Lan­deseben die Ver­fas­sungs­gerichte der Län­der zuständig. Wichtig hi­er­bei ist, dass es kein In­stanzen­ver­hält­nis zwis­chen Bun­desver­fas­sungs­gericht und den Ver­fas­sungs­gericht­en der Län­der gibt.

Warum sollte ich mein zuständi­ges Amts­gericht ken­nen?

Die An­zahl der Amts­gerichte in Deutsch­land ist von Bun­des­land zu Bun­des­land un­ter­schiedlich. An­fang 2022 gab es in Deutsch­land in­s­ge­samt etwa 640 Amts­gerichte, die sich wie fol­gt auf die Bun­deslän­der aufteilen:

  • Baden-Würt­tem­berg: 108
  • Bay­ern: 73
  • Ber­lin: 11
  • Bran­den­burg: 25
  • Bre­men: 3
  • Ham­burg: 9
  • Hessen: 41
  • Meck­len­burg-Vor­pom­mern: 10
  • Nieder­sach­sen: 80
  • Nor­drhein-West­falen: 129
  • Rhein­land-Pfalz: 46
  • Saar­land: 10
  • Sach­sen: 25
  • Sach­sen-An­halt: 25
  • Schleswig-Hol­stein: 22
  • Thürin­gen: 23

Um­so wichtiger ist es, das zuständi­ge Amts­gericht zu ken­nen. Soll­ten Sie nicht wis­sen, welch­es Amts­gericht für Sie oder für das Un­ternehmen, das Sie neu grün­den möcht­en, zuständig ist, kön­nen wir Ih­nen weit­er helfen, dieses zu suchen und find­en. Denn es ist nur möglich, das Un­ternehmen ins Han­del­sreg­is­ter ein­tra­gen zu lassen, wenn Sie das für Sie am Ort des Un­ternehmens zuständi­ge Amts­gericht ken­nen. 

Kon­tak­tieren Sie uns gerne on­line unter in­fo@­so­fort-han­del­sreg­is­ter.com für Fra­gen und An­re­gun­gen. Wir antworten Ih­nen schnell­st­möglich.