Das Amtsgericht ist ein Gericht in Deutschland und neben dem Landgericht die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Insgesamt gibt es in Deutschlands Bundesländern über 1.000 Gerichte, entweder in Zuständigkeit des Bundes oder der Länder.
Grundsätzlich wird zwischen Verfassungs- und Fachgerichtsbarkeit unterschieden. Dabei prüft die Verfassungsgerichtsbarkeit (nach Artikel 95 Grundgesetz), ob insbesondere Gesetze mit der Verfassung vereinbar sind. Das Bundesverfassungsgericht übernimmt hierbei die Funktion des Verfassungsgerichts auf Bundesebene.
Unter Fachgerichtsbarkeit fallen die folgenden Zweige:
Unter die Ordentliche Gerichtsbarkeit fallen die Strafgerichts- und die Zivilgerichtsbarkeit. Der Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist vierstufig. Von der untersten Ebene, dem Amtsgericht, geht es über die Landgerichte zu den Oberlandesgerichten bis hin zu dem Bundesgerichtshof.
Der zahlenmäßig größte Anteil entfällt hierbei auf die Amtsgerichte mit einer Anzahl von über 600 in ganz Deutschland. Die Anzahl variiert von Bundesland zu Bundesland.
Im Zivilprozess ist das Amtsgericht für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zuständig. Dies regelt §23 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz). Sobald Streitigkeiten einen Wert von 5.000 Euro übersteigen ist das Amtsgericht nicht mehr zuständig, sondern die nächsthöhere Instanz, das Landgericht. Lässt man den Streitgegenstandswert außer Acht, wird das Amtsgericht bei folgenden Themen tätig:
Außer in Baden-Württemberg gehört das Grundbuchamt zum Amtsgericht. Zusätzlich hierzu wird das Registergericht beim Amtsgericht geführt. Dieses ist wiederum zuständig für das Handelsregister, das Genossenschaftsregister, Vereinsregister und Güterrechtsregister. Somit führt Sie die Frage: “Was ist mein Registergericht?" unmittelbar zu dem für Sie zuständigen Amtsgericht.
Als Vollstreckungsgericht wird das Amtsgericht bei Insolvenzverfahren und Verfahren der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung tätig.
Die Zuständigkeit bestimmt sich nach der Schwere des angeklagten Deliktes. Ist keine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe, Anordnung einer Unterbringung oder Sicherungsverwahrung zu erwarten, ist grundsätzlich das Amtsgericht zuständig. Dies ist in §24 GWG geregelt. Bei besonderer Bedeutung eines Falles kann jedoch die Staatsanwaltschaft Anklage beim Landgericht erheben.
Ist eine Gelstrafe oder eine Freiheitsstrafe von unter zwei Jahren zu erwarten, ist der Einzelrichter als Strafrichter tätig, bei einer erwarteten Freiheitsstrafe von zwei bis vier Jahren das Schöffengericht bestehend aus einem Richter als Vorsitzer und zwei Schöffen.
Als Registergericht wird das Amtsgericht bezeichnet, das folgende Register führt:
Die erstgenannten vier Register werden in elektronischer Form geführt.
Weitere Informationen zur speziellen Geschichte des Handelsregisters können Sie unserem Blog entnehmen. Eine Eintragung in das oder Löschung aus dem Handelsregister ist nur durch eine notarielle Beglaubigung möglich.
Aus dem Handelsregister sind der aktuelle, chronologische und historische Handelsregisterauszug von Unternehmen abrufbar. Ebenfalls ist es möglich, den Gesellschaftsvertag, die Gesellschafterliste, Anmeldungen und Protokolle zu erhalten.
In Abhängigkeit von der Gerichtsbarkeit, je nach Verfassungs- oder Fachgerichtsbarkeit, sind unterschiedliche Gerichte zu involvieren. Während die Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene durch das Bundesverfassungsgericht ausgeübt wird, sind auf Landeseben die Verfassungsgerichte der Länder zuständig. Wichtig hierbei ist, dass es kein Instanzenverhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und den Verfassungsgerichten der Länder gibt.
Die Anzahl der Amtsgerichte in Deutschland ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Anfang 2022 gab es in Deutschland insgesamt etwa 640 Amtsgerichte, die sich wie folgt auf die Bundesländer aufteilen:
Umso wichtiger ist es, das zuständige Amtsgericht zu kennen. Sollten Sie nicht wissen, welches Amtsgericht für Sie oder für das Unternehmen, das Sie neu gründen möchten, zuständig ist, können wir Ihnen weiter helfen, dieses zu suchen und finden. Denn es ist nur möglich, das Unternehmen ins Handelsregister eintragen zu lassen, wenn Sie das für Sie am Ort des Unternehmens zuständige Amtsgericht kennen.
Kontaktieren Sie uns gerne online unter info@sofort-handelsregister.com für Fragen und Anregungen. Wir antworten Ihnen schnellstmöglich.