Das Handelsregister in Deutschland und international

Handelsregister

Autor: H. O. Hani


Updated: 29.09.2023

Das Handelsregister in Deutschland

Was ist das Handelsregister? 

Eine in der Geschäftswelt nicht wegzudenkende Institution ist in Deutschland das Handelsregister. Es ist ein öffentliches elektronisch geführtes Register, dessen Führung dem jeweiligen Amtsgericht obliegt. Im Speziellen wird das mit der Führung des Handelsregisters betraute Amtsgericht auch als Registergericht bezeichnet. Wir haben Ihnen eine Übersicht über alle Amtsgerichte in Deutschland aufbereitet.

Eine Eintragung in das Handelsregister ist für alle Unternehmen gem. Handelsgesetzbuch (HGB) bei dem für sie zuständigen Amtsgericht Pflicht. Dies regelt §29 HGB. Hiernach ist jeder Kaufmann verpflichtet, seine Firma zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Hierbei sind weiterhin Angaben zum Ort, dem Sitz der inländischen Geschäftsanschrift, seiner Handelsniederlassung, zu tätigen. Die Angaben werden an das Registergericht zu übermitteln, in dessen Bezirk sich die Niederlassung befindet.

Das Handelsregister dient dem Publizitätsprinzip, nach dem bestimmte Rechtsvorgänge öffentlich gemacht werden (müssen). Dies erfolgt u.a. als sogenannte Registerbekanntmachungen im öffentlich zugängigen Registerportal der Länder. Weitere Register sind in diesem Zusammenhang das Unternehmensregister, das Partnerschaftsregister und das Genossenschaftsregister.

In Deutschland sind Registerbekanntmachungen über das Portal der Justiz (Justizportal) öffentlich. Die Registerbekanntmachungen sind gem. §10 HGB und den sich hierauf beziehenden weiteren Vorschriften sowie §66 BGB abrufbar. Dabei enthalten die Registerbekanntmachungen sämtliche veröffentlichungspflichtigen Informationen der Unternehmen. Wenn es allerdings um eine Firma geht, die in anderen Ländern ihren Sitz haben, ist zu prüfen, ob die dortigen Registerbekanntmachungen ebenfalls frei zugänglich sind. 

Aufbau

Das Handelsregister vom jeweils zuständigen Amtsgericht ist in zwei Abteilungen aufgeteilt. Abteilung A ist Einzelkaufleuten und Personengesellschaften vorbehalten. Eine Ausnahme hiervon bildet die Stille Gesellschaft und die juristischen Personen öffentlichen Rechts. 

Folgende Gesellschaften sind in Abteilung A eingetragen:

  • offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Kommanditistin eine Kommanditgesellschafts ist (GmbH & Co. KG)
  • Aktiengesellschaft, deren Kommanditistin eine eine Kommanditgesellschaft ist (AG & Co. KG)

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In Abteilung B werden alle Kapitalgesellschaften nach ihrer Gründung eingetragen:

  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft: UG (haftungsbeschränkt)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Europäische Gesellschaft (SE)
  • Pensionsfondsverein auf Gegenseitigkeit (PVaG)
  • Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)

Inhalt

Welche Informationen im Handelsregister zu finden sind, schreibt das Handelsgesetzbuch vor. Dies ist in Abhängigkeit von der jeweiligen Abteilung folgender Inhalt:

  • Name der Firma und deren Rechtsform
  • Firmensitz und Zweigniederlassungen einschließlich der Anschriften (Ort)
  • Gegenstand des Unternehmens
  • vertretungsberechtigte Personen und die besondere Vertretungsbefugnis von Personen
  • Kommanditeinlage, Grund- oder Stammkapital
  • Kommanditisten bzw. Mitglieder
  • Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens
  • Löschung der Firma

Welche Dokumente sind verfügbar?

Registerbekanntmachungen sind ein wichtiges Instrument, um unterschiedliche wirtschaftliche Akteure über Veränderungen bei Unternehmen zu informieren. Neben den Registerbekanntmachungen sind ebenfalls ein aktueller, chronologischer oder historischer Handelsregisterauszug verfügbar. Während der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister vom jeweiligen Amtsgericht aktuelle Tatsachen ausweist, sind im chronologischen Handelsregisterauszug alle Veränderungen des Unternehmens ausgewiesen. Der historische Handelsregisterauszug schlussendlich zeigt vergangene Informationen des Unternehmens noch vor der Digitalisierung vom Handelsregister im Jahr 2007.

Weitere Dokumente sind die Liste der Gesellschafter oder auch Gesellschafterliste und der Gesellschaftsvertrag. Die Liste der Gesellschafter enthält neben dem Vor- und Nachnamen der Gesellschafter Angaben zu ihrem Geburtsdatum und Wohnsitz. Ist der Gesellschafter ein Unternehmen, sind Firma, Sitz der Gesellschaft, Zuständiges Register und Registernummer enthalten.

Ebenfalls besteht Zugriff auf Bilanz und Jahresabschluss der zur Veröffentlichung verpflichteten Unternehmen. Zusätzlich zu o.g. Informationen sind Anmeldungen und Protokolle sowie ein strukturierter Registerinhalt abrufbar.

Jedermann hat hierbei das Recht die für ihn relevanten Dokumente und Informationen per Abruf einzusehen.

Wo kann man Dokumente und Registerbekanntmachungen bestellen?

Über die Suche bei Sofort Handelsregister können Sie den von Ihnen in das Suchfeld eingegebenen Inhalt problemlos finden. Sollten Sie in der Suche einmal nicht das entsprechende Unternehmen finden, überprüfen Sie bitte die Schreibweise und starten die Suche erneut. Es ist nicht erforderlich, dass Sie sich hierzu anmelden. Sofort Handelsregister liefert Ihnen sämtliche aus dem Handelsregister abrufbare Informationen aktuell, günstig und ohne Wartezeit per email, wie zum Beispiel den strukturierten Handelsregisterauszug. Jedes Unternehmen hat das Recht, mit einem Abruf von Dokumenten aus dem Handelsregister und auch den Registerbekanntmachungen seinen zukünftigen Geschäftspartner zu analysieren und die relevanten Informationen einzuholen. Auch bei der Suche nach dem zuständigen Amtsgericht oder Registerbekanntmachungen können wir Ihnen helfen, die gesuchten Informationen zu finden. 

Haben Sie Fragen, deren Antwort Sie nicht in unseren FAQ finden oder Anregungen, dann treten Sie gerne mit uns in Kontakt. Wir sind für Sie persönlich per Mail an info@sofort-handelsregister.com erreichbar.

Weitere Register in Deutschland

Das Unternehmensregister

Das Unternehmensregister ist eine Plattform, die der zentralen Speicherung von Unternehmensdaten dient. Herausgeber ist der Bundesanzeiger Verlag. Im Unternehmensregister werden die wichtigen veröffentlichungspflichtigen Daten über Unternehmen zusammengeführt und bereitgestellt. Neben Informationen aus dem Handelsregister, wie z.B. die Liste der Gesellschafter, der Gesellschaftsvertrag und Registerbekanntmachungen ist ebenfalls ein Zugriff auf folgenden Inhalt möglich:

  • elektronisches Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister einschließlich der Registerinhalte vom jeweiligen Amtsgericht wie Registerbekanntmachungen und bei dem jeweiligen Amtsgericht eingereichte Dokumente
  • Bekanntmachungen der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister
  • Veröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger und dort veröffentlichte Bilanzen
  • unternehmensrelevante Mitteilungen der Wertpapieremittenten
  • Bekanntmachungen der jeweiligen Insolvenzgerichte

Das Partnerschaftsregister

Das Partnerschaftsregister wird ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet. Es müssen sich alle Partnerschaftsgesellschaften  (PartG) in das Register eintragen, das vom zuständigen Amtsgericht geführt wird. Unter Partnerschaftsgesellschaften fallen ausschließlich Gesellschaften, die von Angehörigen der freien Berufe gegründet sind. Dies sind u.a. Ingenieure, Steuerberater, Ärzte, Anwälte, Architekten etc. Die Registerbekanntmachungen sind ebenfalls über das Portal der Justiz öffentlich zugänglich.

Das Genossenschaftsregister

Ebenfalls vom jeweils zuständigen Amtsgericht geführt wird das Genossenschaftsregister, in das die Eintragung der jeweiligen Genossenschaft durch den Vorstand der Genossenschaft anzumelden ist. Das Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (GenG) enthält alle geltenden Bestimmungen für Genossenschaften. Die öffentlichen Registerbekanntmachungen erfolgen ebenfalls elektronisch über das Portal der Justiz. 

Handelsregister international

Das jeweilige Recht der Länder stellt unterschiedliche Anforderungen an die dortigen Handelsregister. Dies betrifft sowohl die einsehbaren Dokumente als auch die Registerbekanntmachungen. In wie weit ein Handelsregisterauszug dort kostenlos erhalten werden kann, müssen Sie mit dem jeweiligen Handelsregister vor Ort klären.