Autor: H. O. Hani
Updated: 06.10.2023
Der Bundesanzeiger (BAnz) ist ein Medium, das ursprünglich als Printmedium geführt wurde und dessen erste Ausgabe 1949 erschien. Er ist ein Organ der deutschen Bundesbehörden und hat eine Verkündigungs- und Bekanntmachungsfunktion. Der Bundesanzeiger ist eine zentrale Plattform, auf der amtliche Verkündungen, Bekanntmachungen und alle rechtlich relevante Unternehmensnachrichten veröffentlicht werden.
Vor der Einführung des elektronischen Bundesanzeigers war der Bundesanzeiger außerdem Pflichtveröffentlichungsblatt für gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen, Eintragungen in das Handelsregister, die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung von Jahresabschlüssen einschließlich der Bilanzen von Unternehmen sowie Hinterlegungsbekanntmachungen von Unternehmen.
Herausgegeben wird der Bundesanzeiger vom Bundesministerium der Justiz im Bundesanzeiger Verlag, der ebenfalls das Bundesgesetzblatt publiziert. Weiterhin ist der Bundesanzeiger Verlag verantwortlich für die Führung des Unternehmensregisters einschließlich des Zugriffs auf das elektronische Handelsregister sowie Genossenschafts- und Partnerschaftsregister.
Vor dem 01.04.2012 viermal wöchentlich erschienen, wird der Bundesanzeiger seit diesem Datum fünfmal wöchentlich herausgegeben, ggf. auch öfter z.B. an manchen Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen. Neben den Jahresabschlüssen sind hier ebenfalls Bilanzen der zur Offenlegung verpflichteten Unternehmen online zu finden.
Im Jahr 2002 wurde neben dem gedruckten Bundesanzeiger der elektronische Bundesanzeiger (eBanz) online als zunächst eigenständiges amtliches Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan eingeführt. Im Laufe der Jahre wurde nach und nach die Publikationsaufgaben der Printausgabe immer weiter auf den elektronischen Bundesanzeiger übertragen. Allerdings bestand bis zum Jahr 2012 eine Zweiteilung zwischen elektronischem Bundesanzeiger und dem Bundesanzeiger in Printform, da amtliche Verkündungen (Verordnungen mit gesetzlich befristeter Geltungsdauer, Verwaltungsvorschriften, Begründungen von Regierungsentwürfen, Verträge zwischen Bund und Ländern bzw. zwischen Ländern untereinander, Verleihungen des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, Bekanntmachungen der Bundesbehörden wie Ausschreibungen) der Printform vorbehalten blieben. Lediglich gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen wurden üblicherweise im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Hier sind unter anderem die Jahresabschlüsse und die Bilanzen der offenlegungspflichtigen Unternehmen inbegriffen.
2012 wurde das Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan neugefasst und die Zweiteilung aufgehoben. Seitdem wird das Organ unter dem alleinigen Titel „Bundesanzeiger“ geführt. Mittlerweile sind sämtliche Inhalte online frei zugänglich und eine Printausgabe ist nur noch in Ausnahmefällen vorgesehen. Während sich Inhalt des Bundesanzeigers vor 2012 in drei Teile gliederte (amtlicher Teil, nichtamtlicher Teil, gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen), sind dies im neuen Bundesanzeiger sieben Teile: amtlicher Teil, nichtamtlicher Teil, gerichtlicher Teil, Gesellschaftsbekanntmachungen, Rechnungslegung/Finanzberichte, Kapitalmarkt, verschiedene Bekanntmachungen.
Welche Unterlagen man im Bundesanzeiger einsehen kann, richtet sich nach der eingestuften Größe des jeweiligen Unternehmens. Diese wird gem. gemäß §§267, 267a Handelsgesetzbuch (HGB) in große, mittelgroße, kleine und kleinste unterschieden und zwar je nachdem, ob bestimmte Schwellenwerte (Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Arbeitnehmerzahl) an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden.
Die Schwellenwerte sind nach Inkrafttreten des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) die folgenden:
Weiterhin gelten bestimmte Sonderregelungen z.B. für Kapitalmarktorientiere Unternehmen, die stets als große Unternehmen gelten. Ebenfalls betroffen von Sonderregelungen sind Finanzdienstleistungsinstitute.
Die für große und mittelgroße Gesellschaften im Bundesanzeiger zu veröffentlichenden Dokumente sind gem. §325 HGB wie folgt angegeben:
Beim Inhalt einzelner Dokumente können mittelgroße Unternehmen gem. §327 HGB bestimmte Erleichterungen in Anspruch nehmen.
Neben dem Bundesanzeiger gibt es auch das Unternehmensregister. Auf dieser Plattform werden rechtlich relevante Unternehmensdaten gespeichert. Sie dient dazu, alle zur Veröffentlichung verpflichteten Dokumente von Unternehmen zentral zusammenzuführen und für Interessenten elektronisch abrufbar zu machen. Das Unternehmensregister gewährt u.a. Zugriff auf im Bundesanzeiger hinterlegte Bilanzen, dortige Veröffentlichungen und Jahresabschlüsse, die im Bundesanzeiger veröffentlicht sind sowie Bekanntmachungen aus dem Handelsregister, das elektronische Handelsregister einschließlich der Registerinhalte Registereintragungen und zu den Registern eingereichte Unterlagen. Außerdem sind Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte verfügbar.
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