Handelsregisters

Autor: H. O. Hani


Updated: 04.10.2023

Geschichte des Handelsregisters: Ursprünge des Handelsregisters?

Mittelalter

Die Geschichte des Handelsregisters reicht bis ins Mittelalter zurück und seine Entstehung ist unabdingbar mit der Geschichte des Handelsrechts verknüpft. Kodifizierungen von Rechtsbeziehungen gab es innerhalb des Stadtrechts zwischen Kaufleuten und Kaufleuten und Kunden und außerhalb des Stadtrechts bei Handelsgesellschaften von Kaufleuten gab es schon zu dieser Zeit. Allerdings waren Sie zu Beginn nie einheitlich aufgrund der Souveränität der einzelnen Staaten. 

Kaufleute schlossen sich in sogenannten Gilden zusammen, in deren Büchern – den Gildebüchern – die Mitglieder eingetragen waren. Von diesen Büchern ging im Geschäftsverkehr eine entsprechende Beweiskraft aus, so dass sie in ihrer Funktion dem heutigen Handelsregister entsprachen.

Baden

Eine erste Vereinheitlichung geschah erst 1794 im Rahmen des Preußischen Allgemeinen Landrechts. Die Ursprünge des heutigen Handelsregisters liegen in Baden. 1810 dem Badischen Landrecht war ein Anhang “Von den Handelsgesetzen”, der an den französischen “Code de Commerce” angelehnt war, beigefügt. Hiermit war der Begriff des Kaufmanns nicht mehr personenbezogen wie im Allgemeinen Preußischen Landesrecht definiert, sondern auf die Tätigkeit als Kaufmann ausgerichtet: Sobald eine bestimmte im Gesetz festgesetzte Tätigkeit ausgeübt wurde, war die Kaufmannseigenschaft erfüllt. Zwar sind noch keine speziellen Bestimmungen zu Firmen- und Gesellschaftsregistern vorhanden, jedoch wurden die Kaufleute zur Führung von gerichtlich zu beglaubigenden Handlungsbüchern über ihre Geschäfte und zur Registrierung von Gesellschaftsverträgen und anderen Rechtsgeschäften verpflichtet.

Eine detailliertere Regelung erfolgte dann 1812 mit der Verordnung “Die Offenkundigkeit der Rechtsgeschäfte der Handelsleute betreffend”. Ab 1827 wurde bei den Amtsrevisoraten, den Vorgängern der Amtsgerichte und Notariate, Offenkundigkeitsregister geführt. In sie wurden gemäß genauer Instruktion die öffentlich zu dokumentierenden Rechtsgeschäfte eingetragen. Dies waren:

  • Gesellschaftsverträge
  • familienrechtliche Angelegenheiten der Kaufleute
  • Zahlungsunfähigkeit eines Kaufmannes
  • Aufnahme neuer Kaufleute in den Handelsstand
  • Löschung von einem Unternehmen
  • Übertragung eines Unternehmens

Hierbei gab es genau wie bei dem heutigen Handelsregister ein Einsichtsrecht für Jedermann. 

Hohenzollern

Bis 1849/50 gab es in Hohenzollern kein kodifiziertes Handelsrecht. Erst mit Einführung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches, dem Vorläufer des Deutschen Handelsgesetzbuchs, begann die Registerführung in Preußen.

Zeit ab 1861

1861 wurde mit Beschluss der Bundesversammlung des Deutschen Bundes und mit der Verabschiedung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches die Einführung des Gesetzes für die Einzelstaaten empfohlen. Die Zuständigkeit für das Handelsregister sollte somit einheitlich an den Bund übergehen. Zum 1. Januar 1863 wurde das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch auch in Baden übernommen. Die Offenkundigkeitsbücher wurden somit durch das Handelsregister ersetzt.

Am 10.05.1897 wurde das heute gültige Handelsgesetzbuch (HGB) erlassen. Es trat am 01.01.1900 in Kraft. Das HGB untergliedert sich in fünf Bücher

  1. Handelsstand
  2. Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft
  3. Handelsbücher
  4. Handelsgeschäfte
  5. Seehandel

Unter anderem wird im HGB die Pflicht zur Eintragung von einem Unternehmen in das Handelsregister festgeschrieben. Somit sind in Abhängigkeit von der Gesellschaftsform - Kaufmann oder GmbH - ab dem Handelsregistereintrag Informationen einer Firma im Handelsregister verfügbar. Für den Einzelkaufmann sind dies:

  • Firmenname und Rechtsform,
  • Ort der Niederlassung vom Kaufmann,
  • Vor- und Nachname, Geburts- und Wohnort vom Kaufmanns,
  • Geschäftszweig,
  • Erteilung von Prokura, falls erteilt

Im Zuge der Digitalisierung und aufgrund einer EU-Reform wird seit 2007 das Handelsregister ausschließlich elektronisch geführt. Diese Regelung ist ebenfalls dem Handelsgesetzbuch (HGB) in §8 zu entnehmen: “Das Handelsregister wird von den Gerichten elektronisch geführt. Andere Datensammlungen dürfen nicht unter Verwendung oder Beifügung der Bezeichnung "Handelsregister" in den Verkehr gebracht werden.” Aus diesem Grund finden Veröffentlichungen in lokalen Medien seit diesem Zeitpunkt nicht mehr statt. Ausschließlich Bilanzen und Jahresabschlüsse bzw. relevante gesellschaftsrechtliche Veränderungen werden im Bundesanzeiger in Printform oder digital veröffentlicht.

Die Eintragung im Handelsregister erfolgen durch Richter und Rechtspfleger an den jeweiligen Amtsgerichten.

Welche Dokumente kann man im Handelsregister abrufen?

Im Handelsregister veröffentlicht sind folgende Dokumente von Unternehmen:

Für den Handelsregisterauszug eines Unternehmens ist ebenfalls der Ausdruck "Abdruck“ bzw. “Ausdruck” gängig. 

Einsicht in das Handelsregister ist für Jedermann möglich. So können Sie sämtliche Informationen eines für Sie wichtigen Unternehmens erhalten. Ein Eintrag in das Handelsregister an sich ist schnell vollzogen. Allerdings gibt es Vorgänge die einiger Zeit bedürfen. Dies sollten Sie im Umgang mit Ihren Geschäftspartnern beachten. Sollte nämlich die Eintragung Ihrer Firma gerade erst in das Handelsregister erfolgt sein, kann es unter Umständen einige Zeit dauern, bis alle verfügbaren Informationen verfügbar sind. 

Wo ist der Unterschied zwischen einem aktuellen, historischen und chronologischen Handelsregisterauszug?

Neben dem aktuellen Handelsregisterauszug, der kurze Zeit nach dem Eintrag des Unternehmens ins Handelsregister verfügbar ist, gibt es zusätzlich den chronologischen und den historischen Handelsregisterauszug. Während der aktuelle Handelsregisterauszug ausschließlich auf die aktuellen Unternehmensinformationen abstellt, zeigt der chronologische Auszug neben aktuellen Informationen auch Informationen zu bereits gelöschten Tatsachen bzw. Ereignissen. Diese sind durch Unterstreichungen in roter Farbe kenntlich gemacht. Hiervon abzugrenzen ist weiterhin der historische Handelsregisterauszug. Dieser enthält sämtliche Informationen eines Unternehmens von seiner Gründung, also der Eintragung in das Handelsregister, bis hin zur Umstellung von der Papierform auf die elektronische Registerführung im Jahr 2007. Somit ist er eine digitale Abschrift der alten Handelsregisterblätter von vor 2007.

Wie kann man Handelsregisterauszüge online sofort bei uns bestellen und erhalten?

Bei uns können Sie alle o.g. Dokumente eines Unternehmens, das in das Handelsregister eingetragen ist, bestellen. Neben einem aktuellen Handelsregisterauszug, dem chronologischen und historischen erhalten Sie ebenfalls immer die aktuelle Liste der Gesellschafter der gesuchten Firma, den Gesellschaftsvertrag sowie den Jahresabschluss und weitere Dokumente für ein für Sie wichtiges Unternehmen. Ihre Bestellung wird immer sofort ausgeführt – ohne Wartezeit. Nutzen Sie einfach unsere Suche, um eine für Sie wichtiges Unternehmen oder eine Gesellschaft zu finden. Unsere Suche liefert Ihnen in Echtzeit alle Unternehmen, die unter dem genutzten Begriff in das Handelsregister eingetragen sind. Sollte die Suche einmal nicht erfolgreich sein, schauen Sie hierzu auch gerne in unsere FAQ. Hier haben wir die am häufigsten gestellten Fragen für Sie beantwortet. 

Mittels unseres Firmenmonitorings wird unter anderem jeder neue Eintrag von einem Unternehmen, egal ob GmbH, AG, OHG, KG etc. in Echtzeit kommuniziert. Zugriff auf das Firmenmonitoring erhalten Sie sobald Sie ein Profi-API-Paket in Verbindung mit unserem CRM-System nutzen.

Wir sind für Sie auch persönlich erreichbar. Treten Sie gerne mit uns per Mail unter info@sofort-handelsregister.com in Kontakt. Wir antworten Ihnen schnellstmöglich.