Die Gerichtsorganisation der Amtsgerichte im Bundesland Schleswig-Holstein unterliegt dem Land selbst. Dieses errichtet Amtsgerichte durch das Landesgesetz und weist diesen Gerichtsbezirke zu. Ferner werden bestimmte Aufgaben in bestimmten Amtsgerichten bezirksübergreifend gebündelt. Die Amtsgerichte die für die Registrierung von Unternehmen in ds Handelsregister zuständig sind sind gesondert markiert ().