Die Gericht­sor­gan­i­sa­tion der Amts­gerichte im Bun­des­land Schleswig-Hol­stein un­ter­liegt dem Land selb­st. Dieses errichtet Amts­gerichte durch das Lan­des­ge­setz und weist diesen Gerichts­bezirke zu. Fern­er wer­den bes­timmte Auf­gaben in bes­timmten Amts­gericht­en bezirk­süber­greifend gebün­delt. Die Amts­gerichte die für die Reg­istrierung von Un­ternehmen in ds Han­del­sreg­is­ter zuständig sind sind geson­dert markiert (handelregister).