Wie erfolgt die Handelsregistereintragung?

Handelsregistereintragung

Autor: H. O. Hani


Updated: 29.09.2023

Unternehmensgründung und Handelsregistereintragung

Wenn Sie gerade dabei sind Ihr erstes Unternehmen zu gründen, werden Sie sich ebenfalls mit den Fragen auseinandersetzen: “Wie erfolgt die Handelsregistereintragung? Was ist zu beachten, wenn ich mein Unternehmen in das Handelsregister eintragen lassen muss? Wie kann ich ein Gewerbe anmelden?" 

Zuallererst müssen Sie einen Termin mit Ihrem Notar vereinbaren. Dieser kann Sie über die weitere Vorgehensweise bei der Ihrer Firma Eintragung in das Handelsregister beraten. Abhängig von der jeweiligen Gesellschaftsform Ihres Unternehmens, müssen Sie unterschiedliche Angaben machen und Dokumente beim Notar einreichen, der diese dann beglaubigt und an das jeweilige Amtsgericht bzw. Registergericht zur Handelsregistereintragung weiterleitet. Das für die Registerführung des Handelsregisters in Deutschland verantwortliche Amtsgericht ist das Registergericht. Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt für die Eintragung in das Handelsregister in §12 Folgendes: “Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.” Somit können Sie sich selbst nicht in das Handelsregister eintragen, Sie können sich aber mit der Unterstützung durch einen Notar eintragen lassen.

Abhängig von der gewählten Rechtsform der Firma ist eine Eintragung in das Handelsregister entweder obligatorisch oder freiwillig möglich. Unter welche Kategorie Ihre Firma fällt, kann Ihnen Ihr Notar oder Steuerberater mitteilen. Außerdem steht Ihnen die für Sie zuständige IHK hilfreich zu Seite, wenn es um Ihre Handelsregistereintragung geht.

Vor der Handelsregistereintragung sollten Sie sich ebenfalls gründlich mit dem Namen Ihrer Firma auseinandersetzen. Dabei können Sie zur Vermeiden von wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten eine Voranfrage bei Ihrer IHK stellen. Diese prüft dann, ob es in Ihrer Branche bereits eine Firma mit einem ähnlichen Namen gibt

Welche Dokumente und Informationen sind für die Eintragung in das Register erforderlich?

Grundsätzlich ist im HGB geregelt, wann ein Unternehmen ins Handelsregister eingetragen werden muss und was hierfür zu beachten ist und auch, welche Dokumente und Unterlagen vorbereitet werden müssen. Für die OHG sind beispielsweise die Einzelheiten zur Eintragung in das Handelsregister im HGB geregelt. Grundsätzlich sind die einzureichenden Unterlagen ebenfalls abhängig von der jeweiligen Rechtsform des einzutragenden Unternehmens und entsprechend abzustimmen. Die einzureichenden Dokumente und Informationen richten sich außerdem dann auch nach den zusätzlich gültigen Gesetzen z.B. dem GmbH Gesetz (GmbHG) für eine GmbH oder dem Aktiengesetz (AktG) für eine AG. 

Folgende Angaben sind zusätzlich zu der beglaubigten Namensunterschrift für eine Eintragung von einem Einzelkaufmann in das Handelsregister erforderlich:

  • Firmenname und Rechtsform,
  • Ort der Niederlassung des Kaufmanns,
  • Vor- und Nachname, Geburts- und Wohnort des Kaufmanns,
  • Geschäftszweig,
  • Ggf. Erteilung von Prokura

Es ist immer das Registergericht zuständig, an dessen Ort sich die Niederlassung befindet. Nach der Eintragung wird aus dem Einzelkaufmann dann ein eingetragener Kaufmann, aus der Einzelkauffrau die eingetragene Kauffrau. Die Abkürzungen für die eingetragenen Kaufleute (e. K.) sind e. Kfm. bzw. e. Kfr. Wird eine OHG angemeldet, sind für die Eintragung ebenfalls Angaben zu den Gesellschaftern sowie die beglaubigten Namensunterschriften dieser und dem Beginn der Gesellschaft erforderlich. 

Umfangreicher und komplexer wird es, wenn statt einer Personengesellschaft eine Kapitalgesellschaft eingetragen werden soll. Neben o.g. Angaben sind zusätzlich Informationen u.a. über Stammkapital oder Grundkapital sowie Gegenstand des Unternehmens, Geschäftsführer samt Befugnissen etc. mitzuteilen sowie umfangreiche Anlagen einzureichen. Dies sind u.a. der Gesellschaftsvertrag (GmbH), Gründungsvertrag (AG), Legitimation der Geschäftsführer, die Liste der Gesellschafter und weitere. 

Die Handelsregistereintrag

Ist der erste Schritt gemacht und die Handelsregistereintragung für Ihr Unternehmen ist erfolgt, können Sie nun die ebenfalls erforderliche Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt vornehmen. Hierzu legen Sie einfach Ihren aktuellen Handelsregisterauszug vor und füllen das entsprechende Formular zur Anmeldung Ihres Gewerbes aus. Dabei kann es einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die entsprechenden Dokumente auch online im Handelsregister abgerufen werden können und sie die Eintragung in Ihrem Handelsregistereintrag sehen.

Hat Ihr Unternehmen einen Handelsregistereintrag, ist es unabdingbar die dort hinterlegten Informationen stets aktuell zu halten. Somit bringt die Eitragung in das Handelsregister auch eine Pflicht mit sich. Sollten bei der Anmeldung und dem daraus folgenden Eintrag in das Handelsregister falsche Angaben gemacht und auf unrichtige Tatsachen abgestellt worden sein, kann ein Bußgeld von bis zu 200.000 Euro verhängt werden.

Der Handelsregisterauszug

Ist Ihre Firma erfolgreich in das Handelsregister eingetragen können Sie Ihren Handelsregisterauszug zur Vorlage beim Gewerbeamt und weiteren Institutionen wie Banken, Versicherungen, Strom- oder Mobilfunkanbietern einfach und unkompliziert bei uns bestellen und ohne Wartezeit sofort erhalten. Dabei wird unterschieden zwischen dem aktuellen, chronologischen und historischen Handelsregisterauszug. Alle Dokumente für Ihr Unternehmen oder ein von Ihnen gesuchtes Unternehmen sind bei uns ohne versteckte Kosten, ohne Wartezeit und zu einem fairen Preis erhältlich.

Ob GmbH oder OHG, die Erteilung von Prokura im Handelsregister erfordert eine Anmeldung beim Handelsregister und hat somit auch unmittelbare Auswirkung auf den Handelsregisterauszug. Änderungen im Handelsregistereintrag Ihres Unternehmens ergeben sich ebenfalls, wenn sich der Sitz Ihres Unternehmens ändert oder auch neue Gesellschafter aufgenommen werden. All dies ist bei einer Handelsregistereintragung für Ihr Unternehmen zu berücksichtigen, damit Ihr Handelsregistereintrag stets aktuell ist.